14. Juni 2017
„Alle Elektroautos mit einem Kennzeichen in grüner Schrift dürfen ab 13. Juni 2017 in gebührenpflichten Kurzparkzonen gratis parken. Diese Neuregelung tritt mit der Kundmachung im Amtsblatt der Stadt Linz offiziell in Kraft. Anstelle des Parkscheins muss eine Parkuhr oder ein gleichwertiges Hilfsmittel zum Nachweis der Ankunftszeit verwendet werden. Das Gratisparken mit einem Elektroauto in Verwendung mit einer Parkuhr ist dann bis zur Höchstparkdauer der jeweiligen Kurzparkzone rechtlich möglich.“ (Magistrat der Landeshauptstadt Linz, https://www.linz.at/presse/2017/201705_86687.asp)
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